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   OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12   

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OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12 (https://dejure.org/2013,39137)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2013 - 3 A 793/12 (https://dejure.org/2013,39137)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2013 - 3 A 793/12 (https://dejure.org/2013,39137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    StAG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf rückwirkende Feststellung der Staatsangehörigkeit gerichteten Klage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 4 Abs. 3, StAG § 30 Abs. 1
    Gewöhnlicher Aufenthalt, Anrechenbarkeit, Studium, Sachsen, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthalt zum Zweck des Studiums, Aufenthaltszeiten, Aufenthalt zu Studienzwecken, Einbürgerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 3 Abs. 1 Nr. 1; StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf rückwirkende Feststellung der Staatsangehörigkeit gerichteten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts auch bei Nichtabschluss eines Studiums möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts auch bei Nichtabschluss eines Studiums möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Leipzig, 24.05.2012 - 3 K 914/11

    Staatsangehörigkeitsausweis, deutsche Staatsangehörigkeit, Kind ausländischer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Ausfertigung Az.: 3 A 793/12 3 K 914/11.

    Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 24. Mai 2012 - 3 K 914/11 - verpflichtet festzustellen, dass die Klägerin seit dem Zeitpunkt ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, und ihr hierüber einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen.

    11 Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Klage mit Urteil vom 24. Mai 2012 (- 3 K 914/11 -) zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig - 3 K 914/11 - vom 24. Mai 2012 abzuändern und die Beklagte zu verpflichten festzustellen, dass sie mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, und hierüber einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen,.

    16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, auf die Akten in dem Verfahren 3 A 793/12 vor dem erkennenden Senat, die Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts Leipzig 3 K 914/11 sowie die beigezogene Behördenakte verwiesen.

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Zuletzt habe des Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Oktober 2011 (- 5 C 28.10 -, juris) darauf hingewiesen, dass der ausländische Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG habe, wenn er sich hier unter Umständen aufhalte, die erkennen ließen, dass er in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verweile, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebe, so dass die Beendigung des Aufenthalts ungewiss sei.

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 - , juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss v. 24. Februar 2010 - 3 D 125/08 -, juris Rn. 8, sowie v. 13. Dezember 2011 - 3 D 107/11 -, juris Rn. 6; Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Juli 2013, § 4 Rn. 243 ff. m. N. auf die Rspr. des BVerwG; ähnlich Makarov/v. Mangoldt, deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattkommentar, Stand: 34 Lieferung Juli 2013, zu § 85 AuslG Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - 3 D 125/08

    Prozesskostenhilfe, Staatsangehörigkeit, ausländische Eltern, gewöhnlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    5 Mit ihrem am 15. März 2011 hiergegen eingelegten Widerspruch führte die Klägerin eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2010 (- 3 D 125/08 -) an, das in einem ähnlichen Fall einen gewöhnlichen Aufenthalt i. S. v. § 4 Abs. 3 StAG bejaht habe.

    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 - , juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss v. 24. Februar 2010 - 3 D 125/08 -, juris Rn. 8, sowie v. 13. Dezember 2011 - 3 D 107/11 -, juris Rn. 6; Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Juli 2013, § 4 Rn. 243 ff. m. N. auf die Rspr. des BVerwG; ähnlich Makarov/v. Mangoldt, deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattkommentar, Stand: 34 Lieferung Juli 2013, zu § 85 AuslG Rn. 31).

  • BVerwG, 02.09.2010 - 1 B 18.10

    Anspruch; Aufenthaltserlaubnis; Beweiswürdigung; Denkgesetze; Erfüllung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    22 In diesem Zusammenhang ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Familienangehörigen des Ausländers eine aus der möglichen Verletzung von Art. 6 GG hergeleitete Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen diesen betreffende Maßnahmen zusteht (BVerwG, Urt. v. 27. August 1996 - 1 C 8.94 -, juris Rn. 21; dem folgend etwa OVG Berlin, Urt. v. 16. Dezember 2003 - 8 B 26.02 -, juris Rn. 20 ff. m. w. N.; insoweit bejahend auch BVerwG, Beschl. v. 2. September 2010 - 1 B 18.10 -, juris Rn. 7).

    Allerdings schützt Art. 6 GG nur das - in die Zukunft gerichtete - Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung der Lebensgemeinschaft, nicht aber das Interesse an der Verfestigung des Aufenthalts eines Familienangehörigen durch rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwG, Beschl. v. 2. September 2010 a. a. O. Rn. 9 f. m. w. N.).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Zu den grundlegenden Statusfragen gehört auch die Staatsangehörigkeit (BVerfG, Beschl. v. 21. Mai 1975 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 -, juris Rn. 79 ff.; Urt. v. 31. Oktober 1990 - 2 BvF 2/89, 2 BvF 6/89 -, juris Rn. 54 m. w. N.; dazu Hailbronner a. a. O. Grundlagen C Rn. 3 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Wie die Kenntnis der eigenen Abstammung vom Schutz des Persönlichkeitsrechts mit umfasst wird und aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung einräumt, weil letztere im Bewusstsein des Einzelnen eine Schlüsselstellung für seine Individualitätsfindung wie für sein Selbstverständnis und sein familiäres Verhältnis zu anderen einnimmt (BVerfG, Urt. v. 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, juris Rn. 58 ff. m. w. N.), so ist die Kenntnis der eigenen Staatsangehörigkeit wegen der durch diese vermittelten staats- und völkerrechtlichen Rechte und ihrer rechtlich-sozialen Bedeutung im täglichen Leben als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts ebenfalls geschützt.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Zu den grundlegenden Statusfragen gehört auch die Staatsangehörigkeit (BVerfG, Beschl. v. 21. Mai 1975 - 1 BvL 22/71, 1 BvL 21/72 -, juris Rn. 79 ff.; Urt. v. 31. Oktober 1990 - 2 BvF 2/89, 2 BvF 6/89 -, juris Rn. 54 m. w. N.; dazu Hailbronner a. a. O. Grundlagen C Rn. 3 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Je weiter sich die Aufenthaltsdauer (im Ausland) über die Zeiten hinaus ausdehne, die mit den genannten begrenzten Aufenthaltszwecken typischerweise verbunden seien, desto eher liege die Annahme eines nicht nur vorübergehenden Grundes nahe (Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11

    Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt seit acht Jahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    Selbst wiederholt erteilte Duldungen, die als zeitweise bzw. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers kein Recht zum Aufenthalt verleihen, hindern die Begründung und Beibehaltung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet nicht (BVerwG, Urt. v. 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 - , juris Rn. 10; SächsOVG, Beschluss v. 24. Februar 2010 - 3 D 125/08 -, juris Rn. 8, sowie v. 13. Dezember 2011 - 3 D 107/11 -, juris Rn. 6; Marx, in: Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, Stand: Juli 2013, § 4 Rn. 243 ff. m. N. auf die Rspr. des BVerwG; ähnlich Makarov/v. Mangoldt, deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, Loseblattkommentar, Stand: 34 Lieferung Juli 2013, zu § 85 AuslG Rn. 31).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2013 - 3 A 793/12
    10 Zur Begründung hat sie im Wesentlichen auf die von der Klägerin angefochtenen Bescheide hingewiesen und ergänzend vorgetragen, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 23. Februar 1993 (- 1 C 45.90 -, juris) festgestellt, dass jemand über einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verfüge, wenn er nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebe, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss sei.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • OVG Berlin, 16.12.2003 - 8 B 26.02
  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 5 B 14.2090

    Der Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet zur Absolvierung eines

    Es ist daher umgekehrt davon auszugehen, dass ein Ausländer bei Aufnahme eines (vollständigen) Studiums im Inland, das wie im vorliegenden Fall mehr als vier Jahre dauert, nicht mehr nur vorübergehend hier verweilt, sondern seinen Lebensmittelpunkt hier einrichten will (so auch SächsOVG, U.v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 - juris Rn. 35-37 sogar für ein nicht abgeschlossenes Studium).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 5 B 15.2106

    Nichtanrechnung von unter Identitätstäuschung zurückgelegten Aufenthaltszeiten

    In diesem Fall würde es zwar nicht an der Gewöhnlichkeit des Aufenthalts fehlen (vgl. BVerwG, U. v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BVerwGE 141, 94/96 m. w. N.; BayVGH, U. v. 11.2.2015 - 5 B 14.2090 - DVBl 2015, 857; SächsOVG, U. v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 - InfAuslR 2014, 8), wohl aber an seiner Rechtmäßigkeit.
  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Ebenso wenig war, wie ausgeführt, erforderlich, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 28.10 - BayVBl 2012, 184), so dass die im Zeitraum vom 19. Oktober 2006 bis zum 20. Dezember 2010 faktisch nur vorhandene Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken nichts an einem gewöhnlichen Aufenthalt des Vaters der Klägerin zu ändern vermag (ebenso im Ergebnis für einen gewöhnlichen Aufenthalt bei einer Aufenthaltsbewilligung bzw. Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Sächsisches OVG U.v. 5.9.2013 InfAuslR 2014, 8, 10; ferner die vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17.4.2009 Nr. 4.3.1.2 d).
  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 3 A 554/13

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ein schutzwürdiges Interesse des Ausländers angenommen, wenn es für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an der Ausländer den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (BVerwG, Urt. v. 29. September 1998 - 1 C 14.97 -, juris Rn. 15; Urt. v. 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 -, juris Rn. 13; Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, juris Rn. 13; Urt. v. 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Urt. v. 5. September 2013 - 3 A 793/12 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Der erkennende Senat (SächsOVG, Urt. v. 5. September 2013 a. a. O Rn 33) hat für den umgekehrten Fall der Begründung eines dauerhaften und damit gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung festgestellt, dass ein solcher Fall bei der Absolvierung des Studiums vorliegen kann.

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2017 - 8 LB 59/17

    Ablehnung; Auslegung; Bestandskraft; rückwirkende Erteilung; schutzwürdiges

    Soweit der Kläger darüber hinaus ein durch das Persönlichkeitsrecht geschütztes Interesse an der Kenntnis der eigenen Staatsangehörigkeit geltend macht (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 5.9.2013 - 3 A 793/12 -, InfAuslR 2014, 8, juris Rn. 29), lässt das Gericht Existenz und Gewicht eines solchen Interesses offen.
  • OVG Sachsen, 30.03.2020 - 3 D 7/20

    Fiktion; Niederlassungserlaubnis; Anrechnung; Wartezeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ein schutzwürdiges Interesse des Ausländers angenommen, wenn es für seine weitere aufenthaltsrechtliche Stellung erheblich sein kann, von welchem Zeitpunkt an er den begehrten Aufenthaltstitel besitzt (BVerwG, Urt. v. 29. September 1998 - 1 C 14.97 -, juris Rn. 15; Urt. v. 9. Juni 2009 - 1 C 7.08 -, juris Rn. 13; Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, juris Rn. 13; Urt. v. 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Urt. v. 5. September 2013 - 3 A 793/12 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 19 E 51/14

    Förmliche Feststellung des Bestehens oder des Nichtbestehens der deutschen

    vgl. SächsOVG, Urteil vom 5. September 2013 - 3 A 793/12 -, juris, Rdn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 12 E 205/09 -, S. 2 des Beschlussabdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 5 C 09.3155 -, juris, Rdn. 3; VG München, Urteil vom 5. Oktober 2009 - M 25 K 08.2073 -, juris, Rdn. 16; VG Ansbach, Urteil vom 8. Dezember 2010 - AN 15 K 10.01598 -, juris, Rdn. 16.
  • VG Aachen, 08.12.2017 - 4 K 1419/15
    vgl.              BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, juris, vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, juris, vom 29. September 1995 - 1 B 236/94 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2007 - OVG 5 B 12.06 -, juris; Sächs.OVG, Urteil vom 5. September 2013 - 3 A 793/12 -, juris und Beschluss vom 24. Februar 2010 - 3 D 125/08 -; VG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 49.08 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 19. Mai 2014 - 4 K 2764/12, S. 8 des Urteilsabdrucks.
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